Mustervertrag über die Internetnutzung von Kindern

Auch wenn es auf den ersten Blick merkwürdig anmutet, dass Eltern einen Vertrag mit ihren Kindern über die Internetnutzung schließen, so hat dies spätestens seit letzter Woche einen guten Grund:

Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2012 (I ZR 74/12) entschieden,

“[…] dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.”
(Zitat aus der Pressemitteilung)

Weiter führt der BGH laut der Pressemitteilung aus, dass die Eltern

“ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kindes, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch [genügen], dass sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern – so der BGH – erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben. “

Eine genauere Analyse ist jedoch erst möglich, wenn die schriftlichen Urteilsgründe veröffentlich werden.

Es lässt sich dennoch bereits jetzt die Frage stellen, wie eine solche Belehrung auszusehen hat – und vor allem – wie sich diese vor Gericht nachweisen lässt.

Aus diesem Grund hat Christian Solmecke einen Mustervertrag veröffentlicht (Direktlink), der nicht nur illegales Filesharing, sondern auch andere Dinge behandelt, die das Verhalten des Kindes im Internet betreffen. Hiermit gelingt dann der Nachweis der Belehrung im Prozess.

Über Rechtsanwalt Patrick Konze

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Partner bei Konze & Krämer Rechtsanwälte, Weiden in der Oberpfalz. Hier: privat. Weitere Infos über den Autor.
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