Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, unterstützt vom GRUR-Fachausschuss Urheber- und Medienrecht sowie weiteren 16 namhaften Wissenschaftlern (vgl. Seite 7 der Stellungnahme), hat heute eine vernichtende Stellungnahme zum geplanten Leistungsschutzrecht für Verleger veröffentlicht.
Schon der erste Absatz der Stellungnahme gibt Aufschluss über den restlichen Inhalt:
“Der Deutsche Bundestag wird in Kürze über eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes beraten, durch die ein Leistungsschutzrecht für Verleger geschaffen werden soll. Weite Kreise der deutschen und europäischen Rechtswissenschaft sind darüber besorgt. Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen.”
Nachdem sämtliche Argumente der Befürworter eines Leistungsschutzrechts entkräftet werden, kommen die Verfasser der Stellungnahme zu folgendem Schluss:
“Gesamthaft betrachtet scheint der Regierungsentwurf nicht durchdacht. Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Dass er überhaupt vorgelegt wurde, erstaunt schon aufgrund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein solches Schutzrecht praktisch einhellig abgelehnt wurde. Dahinter stehen selbst die Presseverleger nicht geschlossen. Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden.”
Gänzlich anderer Meinung ist hingegen der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V., wie man sowohl in einer Unterhaltung auf Twitter von heute Nachmittag als auch auf dessen Webseite nachlesen kann.
Man darf also gespannt sein, zu welchem Ergebnis die Beratung in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Bundestag führt. Angesetzt ist diese zwischen 1:50 – 2:25 Uhr.
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