Pocketbikes unterliegen der Führerschein- und Versicherungsplficht
Zum Wochenbeginn ein kleiner Tipp aus dem Verkehrsrecht. Achtung bei Fahrten mit sog. Pocketbikes. Entgegen so mancher Anpreisung von (Internet-)Händlern sind diese als Kraftfahrzeuge zu qualifizieren und stellen nicht bloße Spielzeuge dar. D.h. für Pocketbikes gelten die Fahrerlaubnis- und die … Lesen fortsetzen
Veröffentlicht in Allgemein, OLG, Rechtsprechung, Strafrecht, Verkehrsrecht
Getaggt § 21 StVG, Pocketbike
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