Pocketbikes unterliegen der Führerschein- und Versicherungsplficht

Zum Wochenbeginn ein kleiner Tipp aus dem Verkehrsrecht.

Achtung bei Fahrten mit sog. Pocketbikes. Entgegen so mancher Anpreisung von (Internet-)Händlern sind diese als Kraftfahrzeuge zu qualifizieren und stellen nicht bloße  Spielzeuge dar.

D.h. für Pocketbikes gelten die Fahrerlaubnis- und die Versicherungspflicht, soweit diese im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Ein Verstoß kann zu einem Strafverfahren führen.

So das OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2013 – Az.: 2 OLG 21 Ss 652/13

Über Rechtsanwalt Marcus Röll

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