Die Thüringer Allgemeine berichtet heute über die Aufstellung von weiteren fest installierten Geschwindigkeitsmessgeräten im Stadtbereich von Weimar.
Zugleich wird bereits mit Einnahmen der “Blitzer” für den Haushalt in Höhe von 2,1 Mio. € gerechnet. Wie offensichtlich die Absicht der Verwaltung auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, zeigt das veröffentlichte Statement des Oberbürgermeisters der Stadt. Auf Nachfrage, ob eine Warnung (durch zusätzliche Beschilderung) vor den Messgeräten ebenso installiert wird, lässt dieser gemäß dem Artikel verlautbaren:
“Wir dürfen als Stadt das Zahlenniveau an den Messstellen nicht beeinflussen.”
Es zeigt sich damit wieder, dass die Geschwindigkeitsmessgeräte nicht der Verbesserung der Verkehrssicherheit, sondern vielmehr als Einnahmequelle dienen sollen.
Man fragt sich, ob der Oberbürgermeister die “Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung des Thüringer Innenministeriums” kennt. Dort heißt es, dass das Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung die “Veranlassung der Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und besonnenem Verhalten […], der Verhütung von Verkehrsunfällen […] [und] Vermeidung von Gefahren […]” ist. Dem entspricht der allgemein anerkannte Grundgedanke der Geschwindigkeitsüberwachung, der sich deshalb in fast jedem Bundesland in ähnlicher Form als Richtlinie findet.
Zum Zweck der Geschwindigkeitsüberwachung hat sich im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 5. Juli 2010 – 2 BvR 759/10 Gedanken gemacht und kommt zum gleichen Ergebnis. Man liest dort, ebenso wie in der beschriebenen Richtlinie, hingegen nichts von der Sanierung der Haushaltslöcher durch Aufstellen von “Blitzern”.
Zum Artikel der Thüringer Allgemeine vom 11.12.2013: Hier klicken.
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