Im NSA-Untersuchungsausschuss kommt auch der BND nicht gut weg

Klare Worte und eine schallende Ohrfeige in Richtung Bundes- und US-Regierung im NSA-Untersuchungsausschuss.

Der Untersuchungsausschuss hörte am 22.05.2014 drei renomierte deutsche Verfassungsrechtler. Wie die Medien berichten, zeigten die Professoren der bisherigen Praxis der Geheimdienste eine deutliche rote Karte.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, fasste treffgenau zusammen, indem er festhielt, dass eine “vorsorgliche, anlasslose, mehr oder weniger voraussetzungslose Erfassung aller Telekommunikationsdaten der Bürger gewissermaßen auf Vorrat nach geltenden deutschen Verfassungsrecht unzulässig […]” sei.

Prof. Dr.Wolfgang Hoffmann-Riem, LL.M. (ebenfalls Richter am BVerfG a.D.) relativierte zwar ein wenig die Schärfe an der Kritik der NSA, in dem er betonte, dass diese nicht unmittelbar an die deutschen Grundrechte gebunden sei, dennoch machte er klar, dass sodann zumindest die deutschen Behörden verpflichtet sind die Verletzung von deutschen Recht durch andere Staaten zu unterbinden.

Aber auch der Bundesnachrichtendienst (BND) handelt nach Prof. Dr. Matthias Bäcker LL.M (lehrt Öffentliches Recht an der Universität Mannheim) derzeit ohne eine gesetzliche Grundlage, soweit diese anlasslos und flächendeckend E-Mails im Ausland ausspäht. Die Bundesregierung stellte zuvor dar, dass der BND über derartige Mittel verfüge und ähnlich wie die NSA handelt.

(Quelle und weiterführende Links: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/untersuchungsausschuss-rechtsprofessoren-verurteilen-verhalten-der-nsa-12953562.html; http://www.tagesschau.de/inland/nsa-bnd102.html)

Über Rechtsanwalt Marcus Röll

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