Kurzmeldung: Mit seinem Urteil vom 04.07.2019 – C-377/17 kippte der EuGH das System der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Honorarvereinbarungen sind damit künftig auch außerhalb der Mindest- und Höchstsätze möglich.
Spannend ist das Urteil auch aus Anwaltssicht, da das RVG ja zumindest bei gerichtlicher Vertretung ebenfalls Mindestsätze vorschreibt.
Viele erste Infos zum Urteil gibt es auch drüben bei der Bundesarchitektenkammer.