Von der ‘bestimmungsgemäßen Verwendung’ von Mobiltelefonen
Eine Benutzung liegt nicht nur dann vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung von Bedienfunktionen (…) Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Gerät … Lesen fortsetzen
Veröffentlicht in Lustiges, Verkehrsrecht
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